Landtag beschließt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Landtag beschließt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

„Wir legen keine Steine in den Weg – aber Ergebnisse in elf Monaten sind fraglich“

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am heutigen Donnerstag auf Antrag der Linksfraktion die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Einlagerung von Abfällen in der Grube Brüchau und im Bergwerk Teutschenthal beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben sich bei der Abstimmung enthalten.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle wies in ihrem Redebeitrag darauf hin, dass in der laufenden Wahlperiode durch Minister Armin Willingmann (SPD) umfangreich Transparenz über Entscheidungsprozesse und schon länger zurückreichende Missstände hergestellt wurde. Die Rede im Wortlaut:

Es gibt wenige Themen, die einem als Parlamentarierin so oft und so regelmäßig begegnen wie die Grube Brüchau und das Bergwerk Teutschenthal – jedenfalls dann, wenn man Mitglied des zuständigen Ausschusses ist. Er heißt ja eigentlich „Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung“, aber in dieser Wahlperiode konnte man manchmal denken, dass er eigentlich „Ausschuss für Bergbaufolgelasten“ heißen müsste.

Eins kann man deshalb über den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der nach dem Antrag der Linken heute eingesetzt werden soll, auf jeden Fall sagen: Er betritt kein Neuland. Eine lange Folge von Beratungen, Fachgesprächen, Akteneinsichtnahmen und Befragungen von Behörden und Unternehmen markiert die intensive parlamentarische Befassung mit diesem Thema seit vielen Jahren.

Und im Zuge dieser Beratungen hat es in dieser Wahlperiode einen echten Paradigmenwechsel gegeben. Während anfangs das Landesamt für Bergbau und Geologie seinem Ruf noch alle Ehre gemacht hat und insbesondere zu Brüchau den Abgeordneten in einer Art und Weise gegenübertrat, die man mit dem Wort „zugeknöpft“ beschreiben kann, hat sich durch das  Agieren von Minister Willingmann und seinem Team seit 2017 ganz spürbar etwas verändert. Neue Sachstände zu Brüchau, zu Teutschenthal, aber auch zu anderen Problemfällen mit Altanlagen im Bergbau kommen im Ausschuss regelmäßig und zeitnah auf den Tisch, und zwar auch dann, wenn es nicht durch Selbstbefassungsanträge der Fraktionen verursacht ist. Auch die Präsenz von Minister und Staatssekretär vor Ort, ihre Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern über deren Sorgen sind Teil dieser gegenüber früheren Hausleitungen deutlich veränderten Herangehensweise.

Dieser Wandel in der Bearbeitungs- und Kommunikationskultur, hin zu voller Transparenz der Verfahren und Entscheidungen, der hat zu den Ergebnissen – oder vielmehr Zwischenergebnissen – geführt, die Sie alle kennen. Ich nenne nur

  • ganz aktuell: die Entscheidung für die Vorzugsvariante zur Auskofferung der Grube Brüchau, am Ende eines ergebnisoffenen Untersuchungsprozesses, wie er vom Landtag 2017 gefordert worden war,
  • die von Minister Willingmann initiierte Räumung des Freilagers in Teutschenthal und
  • das Ergebnis der von ihm 2018 veranlassten umfassenden Untersuchung durch einen externen „Ermittler“ über anhaltende Verstöße gegen Auflagen bei der Genehmigung des Freilagers in Teutschenthal seit 2004. Dieser umfassende, ja schonungslose Bericht liegt uns allen vor und ist Gegenstand der Beratung in der nächsten Ausschusssitzung.

Wenn es um diese gegenwärtig laufenden Aufarbeitungs- und Entscheidungsprozesse ginge, die quasi vor unser aller Augen stattfinden – und an denen der Landtag im Fall Brüchau sogar aktiv beteiligt ist –, dann wäre mir nicht klar, was ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eigentlich Neues bringen sollte.

Meine Fraktion und ich können allerdings durchaus nachvollziehen, dass es Fragen gibt, die sich an frühere Verwaltungsentscheidungen richten und denen nachzugehen sich lohnt:

  • War es die richtige Entscheidung, auf den Gebirgsschlag von Teutschenthal in den 1990er-Jahren mit der Einlagerung von Abfallstoffen zur Stabilisierung zu reagieren, und wurden bei der Auswahl und  Genehmigung dieser Abfallstoffe die richtigen Entscheidungen getroffen?
  • Wurden nach dem sorglosen Umgang mit giftigen Hinterlassenschaften der Erdöl- und Erdgasförderung in der DDR frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Gefahren, die von der Grube Brüchau ausgehen, zu minimieren und zu beseitigen?

Das sind Fragen, die sich im Rückblick stellen und die wir an die damaligen Entscheidungsträger richten müssen.

Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, ob ein Untersuchungsausschuss in weniger als elf Monaten bis zur Landtagswahl substantielle Ergebnisse erzielen kann, oder ob es sich hier eher um einen taktischen Schachzug handelt. Durch die Neufassung des Antrags, die die Linksfraktion gestern vorgelegt hat und die noch einmal einen verlängerten Untersuchungszeitraum vorsieht, sind diese Zweifel nicht geringer geworden.

Wir werden dem Antrag jedoch keine Steine in den Weg legen und werden uns bei der Abstimmung enthalten. Wir verbinden das mit der nachdrücklichen Unterstützung für den auf Aufklärung und Transparenz gerichteten Kurs unseres Wirtschaftsministers Armin Willingmann.

Am Ende zählt, dass es in Brüchau wieder unbelastetes Grundwasser gibt und dass es in Teutschenthal nicht mehr stinkt.

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